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Hinweise für den Fastnachtsumzug am 18. Februar 2023

Dohr, den 12. 01. 2023

Ich hatte in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr endlich wieder ein Fastnachtsumzug in Dohr stattfindet, und zwar am Samstag, 18. Februar. Auf diesen Hinweis gibt es bereits eine erfreuliche Resonanz und ich hoffe auf viele Teilnehmer an dem Fastnachtsumzug nach zweijähriger coronabedingter Zwangspause. Die Vorfreude auf den Fastnachtsumzug wird jedoch für die Wagenbauer leider etwas getrübt durch die in den letzten Jahren zunehmend restriktiven bürokratischen Vorgaben. Diese Vorgaben beeinträchtigen oder gefährden leider in vielen Fällen z.T. jahrzehntelang gelebtes Brauchtum. Insbesondere aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Beachtung der Vorgaben jedoch beim Einsatz von Zugfahrzeugen, Anhängern und bei dem Aufenthalt von Personen auf den Anhängern unerlässlich. Hierzu gibt es eigens einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 22.10.2018 (https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_10_Verkehr/Verkehr/Dokumente/27830_Felder-_und_Weinbergsfahrten/2018_10_22_Erlass_Fahrten_Brauchtum.pdf). Die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem hat die Hinweise/Forderungen aus diesem Erlass auszugsweise in der Ausgabe des Mitteilungsblatts vom 6. Januar 2023 dargestellt. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Bei Fragen zu den entsprechenden Anforderungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Asche, Tel. 608146, in Verbindung.

Toni Göbel, Ortsbürgermeister

 

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