Bald darf man wieder.........
Hecken und Büsche zurückschneiden. Und man sollte es auch, wenn Hecken und Büsche in Bürgersteige und Straßen hineinragen. Nach den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen sind ab 1. Oktober eines Jahres die Rückschnitte von Hecken und Büschen uneingeschränkt möglich (wobei man vor einem Rückschnitt prüfen sollte, ob sich Nester in den Hecken oder Büschen befinden). Es gibt auch in Dohr leider oft Klagen, dass Hecken und Büsche in Bürgersteige oder sogar Straßen hineinragen und dadurch Fußgänger oder Autofahrer behindern. Es wird daher gebeten zu prüfen, wo Rückschnitte erforderlich sind und diese dann auch zeitnah durchzuführen. Einfache Form- und Pflegeschnitte, also das schonende Einkürzen des Jahresaustriebs, sind übrigens das ganze Jahr über erlaubt.
Toni Göbel, Ortsbürgermeister



