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Der Gemeinderat im 19., 20. und 21. Jahrhundert

Beschlussbuch 1849

Beschlussbücher der Ortsgemeinde Dohr

 

Im Landeshauptarchiv (LHA) in Koblenz werden zwei Beschlussbücher unserer Ortsgemeinde aufbewahrt. Sie beinhalten Niederschriften der Gemeinderatssitzungen aus den Jahren von 1846 bis 1904, die interessante Einblicke in das Dorfleben im 19. und frühen 20. Jahrhundert gewähren.

 

Die beiden hier zu sehenden Niederschriften stammen aus dem Jahr 1849. Sie sind in der deutschen Kurrentschrift verfasst.

 

Die "Übersetzungen" der beiden Texte lauten:

 

 

 

Verhandelt zu Dohr, den 28. August 1849

 

Von dem Herrn Bürgermeister zu Cochem beauftragt, versammelte am heutigen Tage der Vorsteher Haerigs den aus den Meistbeerbten bestehenden Gemeinderath, von welchen erschienen sind:

 

I. Johan Wagner II. Niklas Kiefer III. Johan Peter Heinzen IV. Joseph Krämer V. Johan Georg Kastor VI. Peter Joseph Korneli VII Peter Thomas VIII Joseph Schmitt IX Joseph Nister X Niklas Schneider

 

Es kam hierauf zum Vortrag: 

 

Nach dem Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 23. August soll der Gemeinderath erklären, wie er den von dem Einwohner Habl für den Schulhausbau zu Dohr zu viel gezahlten Betrag von 92 Th(ale)r(n) [...] wieder beitreiben will. Der Gemeinderath kann hierauf nur einfarig (einstimmig) erwi(e)dern, dass es gehalten werden soll und muss, wie (es) beim Abschlusse der Schulhausbaurechnung beschlossen worden ist und dass von einer Beitreibung durch den Gemeinderath durchaus keine Rede sein kann.

Der Gemeinderath macht vielmehr die kön(ig)liche Regierung verantwortlich dafür, dass dieses Geld, welches der Gemeinde so lange unrechtmäßiger Weise entzogen worden ist, aufs allerschleunigste mit Zinsen ersetzt werde. Die kön(ig)liche Regierung muss um des willen für das Eingehen dieses Geldes verantwortlich gemacht werden, weil sie damals die Gewalt hatte, den Einwohner ungefragt anzustellen, demnach auch die Macht haben wird, (die) Pflichtverletzung desselben, die hier mit Ungehorsam und später Unwahrheiten verbunden (ist), ohne alles Weitere abzuändern. 

Wir versichern dem Herrn Bürgermeister dafür zu sorgen, dass dieser Beschluss der königlichen Regierung vorgelegt werde und dass wir mindestens in einem Monate die vollkommene Ausführung desselben ausgeführt sehen, indem wir uns just an das kön(ig)liche Oberpräsidium zu wenden genötigt sein würden. Wen(n) wir arme Bauren der Kasse etwas schuldiglich (sind), ist der Zwang dahinter, warum den(n) hier nicht?

 

(Es) folgen die Unterschriften für den richtigen Auszug,

 

Der Gemeindevorsteher                                            Die gewählten Mitglieder

 

Haerigs                                                                      Heinzen

                                                                       Thomas           Kiefer  Schmitt    Schneider   Wagner

                                                                       Korneli            Kastor             Nister              Krämer

 

 

 

 

Verhandelt zu Dohr, den 1. Oktober 1849

 

Im Auftrag des Herrn Bürgermeisters vom 19. September des Jahres versammelte der Vorsteher Haerigs den Gemeinderat und trug ihm folgende Beschwerde der Einwohner von Eller vor. Darauf hat der Gemeinderat Folgendes erklärt: wir möchten auch selbst wünschen, dass unsere Gemeindeeinkünfte könnten alles bestreiten, so bräuchten wir auch keine Zulagen zu geben, was aber der Fall nicht ist. Die Einwohner von Eller haben ja in dem Schreiben vom 8. August 1849 die königliche Regierung belogen, weil sie da sagen, wir täten alles nach Willkür verteilen, wir zahlen ja alle Jahr 70 Thaler Losholzgeld in die Gemeindekasse. Auch wollen wir das untersucht haben, ob ein Bürger aus Dohr oder der Vorsteher einen Baum verkauft hat. Wir geben ja auch in anderer Gemeinde Umlagen. Deswegen wollen wir auch von den Preußen (Voreussen), die in unserem Lande sein (sind), sie auch haben, weil der Gemeinde Reste nie und nicht hinlangen; die Wildländerei in unserer Gemeinde ist unbedeutend. Es erhält jährlich der Bürger nicht mehr, als dass man es mit 2 Metzen Korn kann besamen, so kann man darauf keine Umlagen machen. Die Lohen werden ja alle Jahr versteigert, aber sie gelten nicht viel, weil sie von den Eller(ern) sehr abgehauen werden, was wir mit (dem) Frevelprotokoll beweisen können.

 

Der Vorsteher                                    Der Gemeinderat

 

Haerigs                                               Schneider        Nister              Thomas          Wagner

 

                                                           Heinzen          Korneli            Kastor

 

                                                           Krämer

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