23. Februar - Wählen gehen
Niemand ist gezwungen, an den Wahlen teilzunehmen, aber man hat die Freiheit dazu - und sollte sie nutzen! Eine Demokratie kann nur dauerhaft bestehen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger an den Wahlen beteiligen. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Deshalb: Wählen gehen!!!
Zeitgleich mit der Wahl zum Bundestag haben Sie auch die Möglichkeit an dem Bürgerentscheid zum Krankenhaus Zell teilzunehmen.
Toni Göbel, Ortsbürgermeister