23. Februar - Bundestagswahl und Bürgerentscheid
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger waren etwas verwirrt, nachdem sie in den letzten Tagen gleich zwei Briefe von der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten haben. Einmal eine "Wahlbenachrichtigung" und zum anderen eine "Abstimmungsbenachrichtigung". Deshalb hier kurz eine Erläuterung:
Mit der "Wahlbenachrichtigung" wurden Sie informiert, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und an der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar teilnehmen können (entweder per Briefwahl oder durch Abgabe der Stimme im Wahllokal).
Mit der "Abstimmungsbenachrichtigung" wurden Sie unterrichtet, dass Sie am 23. Februar auch noch an einem Bürgerentscheid teilnehmen können (auch hier entweder per zu beantragender Briefabstimmung oder durch Abgabe der Stimme im Abstimmungsraum = Wahllokal). Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des Bürgerentscheids können die Bürgerinnen und Bürger über eine Frage, die in diesem Fall in die Zuständigkeit des Landkreises fällt, eine Entscheidung treffen, die in ihrer Wirkung einem Beschluss des Kreistags gleichsteht. In dem anstehenden Bürgerentscheid geht es um die aus dem nachstehenden Muster (s. Download) des Stimmzettels ersichtliche Frage, welche mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Toni Göbel, Ortsbürgermeister