Achtung - Waldbrandgefahr

Dohr, den 25. 08. 2022

Infolge der wochenlangen Trockenheit besteht erhöhte Waldbrandgefahr. Ich weise deshalb hiermit nochmals auf die generell geltenden Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetzes hin, welchen in Anbetracht der Trockenheit besondere Bedeutung zukommt:

Nach § 24 des rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetzes darf "im Wald und in einem Abstand von 100 Metern vom Wald ..... nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden". Zudem darf "im Wald ...... nicht geraucht werden".

Toni Göbel, Ortsbürgermeister